Arbeitsrecht
Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetze
Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Dokumente: Aktueller Sachstand: Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes: Gesetzentwurf Beschlussempfehlung und Bericht 1 Beratung Ergänzende Berichte: Arbeitnehmerfreizügigkeit nach der Osterweiterung der Europäischen Union; Analyse und Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes; Fraktion
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- Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetze
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- Zeitarbeitsfirmen dürfen hoffen ?
- Keine Tariffähigkeit der CGZP
- Zeitarbeit: Folgen einer festgestellten Tarifunfähigkeit der CGZP ?
About this Theme
The first version of this theme back in January 2008 was inspired by the great magazine style themes of Brian Gardner and Darren Hoyt. I took those elements that I liked the most in every theme and combined them together in one single theme. The different page templates are inspired by Brian Gardners "Revolution" theme, other elements are taken from "Mimbo" by Darren Hoyt. The Tabbed section is created by using jQuery ui.tabs by Klaus Hartl (stilbuero.de). Meanwihle the theme walked through a lot of development and got its own individual face and functions.
The Name of the theme was inspired by the famous American jazz sax-player, Branford Marsalis. Although I´m German, I decided to present this theme in english in order to make it available for a greater audience.
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AGG
Oder wie es das Bundesarbeitsgericht ausdrückt: Eine Stellenausschreibung verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein „junger“ Bewerber gesucht wird.
In der Zuteilung von Sozialpunkten nach dem Lebensalter und in der Altersgruppenbildung liegt zwar eine an das Alter anknüpfende unterschiedliche Behandlung. Diese ist aber iSd. § 10 Satz 1 AGG gerechtfertigt. Die Zuteilung von Alterspunkten führt mit einer hinnehmbaren Unschärfe zur Berücksichtigung von Chancen auf dem Arbeitsmarkt und im Zusammenspiel mit den übrigen sozialen Gesichtspunkten
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Tarifliche Altersgrenzen, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Zeitpunkt des Erreichens der sozialversicherungsrechtlichen Regelaltersgrenze vorsehen, sind zulässig. Die hierin liegende Befristung des Arbeitsverhältnisses ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durch einen sachlichen Grund iSv. § 14 Abs. 1 TzBfG gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer auf Grund der Beschäftigung eine gesetzliche Altersrente erwerben kann. Der
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Zeitarbeit (AÜG)
Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetze Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Dokumente: Aktueller Sachstand: Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes: Gesetzentwurf Beschlussempfehlung und Bericht 1 Beratung Ergänzende Berichte: Arbeitnehmerfreizügigkeit nach der Osterweiterung der Europäischen Union; Analyse und Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes; Fraktion
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Aufgrund des BAG Urteils vom 14.12.2010 im Hinblick auf die Tariffähigkeit der CGZP, drohen Nachforderungen der Sozialkassen. Wie dem Handelsblatt zu entnehmen ist, soll das Arbeitsministerium zugesichert haben, dass man “die Problematik im Blick ” habe. Nachdem das Bundesarbeutsgericht die Gültigkeit der Tarifverträge mit der christlichen Gewerkschaftsorganisation CGZP angezweifelt hat, verlangt die Deutsche Rentenversicherung zusätzliche
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Wie in der Presse zu lesen ist, hat das BAG der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen. Zwischenzeitlich kann dies auch der Pressemitteilung des BAG entnommen werden. Fraglich ist allerdings ob diese Aussage nur für die Zukunft eine Wirkung entfalten wird, oder ob auch die Wirksamkeit der Tariffähigkeit in der Vergangenheit betroffen ist. Nur im zweiten Fall
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Am 14.12.2010 wird das BAG über die Tariffähigkeit der CGZP entscheiden. Im Falle der rechtskräftig festgestellten Tarifunfähigkeit der CGZP dürften sämtliche mit der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge von Anfang an unwirksam sein. Dies hätte zur Folge, dass der Zeitarbeitnehmer in dessen Arbeitsvertrag ein mit der CGZP abgeschlossener Tarifvertrag wirksam einbezogen wurde, die Differenz zwischen der unwirksamen
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Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht ist die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP). Die CGZP wurde im Dezember 2002 gegründet. Nach ihrer damaligen Satzung hatte die CGZP die tariflichen Interessen ihrer Mitgliedsgewerkschaften zu vertreten und für deren Mitglieder Tarifverträge abzuschließen. Laut ihrer Anfang Dezember 2005 in Kraft getretenen Satzung vertritt
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